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Gründungsurkunde


Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit – Heinrich, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kirche von Köln, Allen, zu denen das hier Niedergeschriebene gelangt, in Ewigkeit.

Um zu vermeiden, dass es durch in Vergessenheit zu geraten Verwirrung stiften könnte, wünschen Wir allgemein bekannt zu machen, dass unser geliebter Dietrich, Graf von Kleve, mit dem Willen, die ihn mit der Kölnischen Kirche umschließenden Bande unauflöslicher Treue noch stärker zu festigen, die Hälfte seines Eigenbesitzes auf der Insel Kalker Uns und der Kölnischen Kirche übertragen hat, und zwar in gleicher Weise, wie er es schon zuvor Unserem Vorgänger seligen Angedenkens, Herrn Engelbert, geschenkt hatte. Er empfängt es zurück aus Unserer Hand für immer als ständigen Besitz nach Lehnsrecht.
Wir aber, seiner treuen Ergebenheit, wie er sie Uns und der Kölnischen Kirche gegenüber bisher erwiesen hat, auch weiterhin sicher, gestatten ihm auf den Rat Unserer Getreuen hin, dass er an dem vorgenannten Ort eine Stadt errichte und mit Mauern umgebe – und zwar unter der Bedingung, dass Niemand aus Unseren Städten oder irgendein Ministeriale oder einer unserer Lehnsleute sich dorthin begebe, um dort Wohnung zu nehmen. Und der Graf selbst und seine Erben  wie auch seine Gefolgsleute sollen Uns und der Kölnischen Kirche aus der genannten Stadt Dienste leisten.

Damit dies für Uns als auch für unsere Nachfolger unveränderlich bleibe und unverbrüchlich gehalten werde, hielten Wir es für wert, diese daraufhin geschriebene Urkunde mit Unserem eigenen Siegel fest zu verbinden.

Zeugen dieses Vertrages sind: Konrad, Dompropst und Archidiakon; Gottfried, Propst von Xanten und Archidiakon; Johannes, Propst von Bonn und Archidiakon; Gottfried, Propst von Münster (eifel); Herman, Dekan von Wissel; Heinrich, Graf von Seyn; Hermann von Volenark;  Lothar, Graf von Hochstaden; Hermann, Vogt von Köln; Hermann, Marschall; Dietrich, Truchseß; Gottfried, Kämmerer; Peregrin, Notar – und alle anderen.

Geschehen im Jahre des Herrn Zwölfhundertdreißig, am Vorabend des Festes der Elftausend Jungfrauen